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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 52/11 EFG 2012 S. 853 Nr. 9

Gesetze: BGB § 130 Abs. 1 Satz 2, AO § 38, EStG § 31 Satz 3

Kindergeld: Widerruf einer Weiterleitungserklärung vor deren Zugang bei der zuständigen Familienkasse (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB)

Leitsatz

  1. Zur Entstehung des Anspruchs auf Kindergeld.

  2. Geht der zuständigen Familienkasse der Widerruf des Stpfl. hinsichtlich der Weiterleitungserklärung früher zu als die Weiterleitungserklärung selbst, so entfaltet diese keine rechtlichen Wirkungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 853 Nr. 9
CAAAD-98990

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Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.11.2011 - 12 K 52/11

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