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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 467/09 EFG 2012 S. 305 Nr. 4

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 5

Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar

Leitsatz

  1. Zur betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen.

  2. Aufwendungen für ein Erststudium können als vorweggenommene BA abziehbar sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2012 S. 158
DStRE 2012 S. 1493 Nr. 24
EFG 2012 S. 305 Nr. 4
StBW 2012 S. 6 Nr. 1
VAAAD-98988

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.11.2011 - 11 K 467/09

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