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BBK Nr. 1 vom Seite 5

Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 23Mit gleich vier Urteilen vom hat der BFH klare Vorgaben zur Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen gemacht. BFH vom 19. 7. 2011BFH vom

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Dauerkonflikt zwischen BFH und Finanzverwaltung

[i]BFH vom 19. 7. 2011 NWB KAAAD-93766, NWB YAAAD-93744, NWB IAAAD-93745, NWB OAAAD-93743 Bereits mit Urteil vom NWB ZAAAB-36522 hatte der BFH grundsätzlich entschieden, dass ein Versicherungsvertreter für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden hat. Die Finanzverwaltung wollte dieses Urteil nicht allgemein anwenden. Die neuen Entscheidungen vom bestätigen die bisherige Rechtsprechung.

II. Die jüngste BFH-Rechtsprechung

[i]Erhöhte AufzeichnungspflichtenDer BFH bestätigt die Verpflichtung zur Rückstellungsbildung dem Grunde nach. Eine Beschränkung auf nur wesentliche Verpflichtungen lehnen die obersten Finanzrichter nach wie vor ab. Für die Höhe der Rückstellung ist der jeweilige Zeitaufwand für die Betreuung pro Vertrag und Jahr festzustellen bzw. zu schätzen. Dazu müssen folgende Aufzeichnungen vorgelegt werden:

  • die genaue Beschreibung der einzelnen Betreuungstätigkeiten;

  • die Angabe, ...

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