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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 3 AS 537/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für die Frage, ob ein ursprünglicher Bescheid auch ohne dessen ausdrückliche Aufhebung ersetzt wurde und sich gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat, kommt es nur auf die von dem ersetzenden Bescheid selbst ausgehende Wirkung an.

2. Ein missbräuchliches Sichverschließen vor der Kenntnis ist der Kenntnis nach § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X gleichzusetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-98916

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.10.2011 - L 3 AS 537/09

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