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IWB 16/1999

Papua-Neuguinea; | Steueränderungen

Zum 1. 7. 1999 wurde das Mehrwertsteuersystem eingeführt, das die bisherige Konsumsteuer von 15,5 % ersetzt. Der allgemeine Steuersatz der Mehrwertsteuer beträgt 10 %. Von der Besteuerung ausgenommen sind das Erziehungs- und Gesundheitswesen sowie Finanzdienste. Für Exporte gilt ein Nullsatz, d. h. die überwiegend exportierenden Bergbau- und Erdölgesellschaften sind zum Vorsteuerabzug berechtigt (war ursprünglich nicht vorgesehen). Als Ausgleich wird eine Bergbauabgabe i. H. von 4 % des veranlagten Einkommens eingeführt. Mit der Einführung der Mehrwertsteuer entfällt die 1,5 %ige Sonderabgabe auf Importe (Ausgleich von Dürreschäden). Zinseinnahmen unterliegen ab 1. 1. 1999 einer neu eingeführten Quellensteuer von 15 %. Für nicht im Bergbau- und Erdölsektor tätige Unternehmen wird die Fälli...

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