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IWB 16/1999

Kenia; | Steueränderungen

Der Haushaltsentwurf 1999/2000 sieht zum eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 32,5 % auf 30 % vor und für Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften von 40 % auf 37,5 %. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer beträgt 30 % (bisher 32,5 %). Die Abzugsmöglichkeit von Vorsorgeaufwendungen wird von 150 000 Kenia-Schilling auf 180 000 KES erhöht. Ehefrauen können zukünftig getrennte Veranlagung wählen. Der Normalsatz der Umsatzsteuer wird von 16 % auf 15 % gesenkt und der ermäßigte Satz von 12 % auf 15 % angehoben. Der Steuersatz für Übernachtungen und für Restaurantleistungen beträgt 13 %. Bei einem jährlichen Umsatz von 3,6 Mio KES besteht Registrierungspflicht (bisher 2,4 Mio KES); Spediteure sind unabhängig von der Umsatzhöhe stets registrierungspflichtig. Der Einfuhr...

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