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IWB 16/1999

Japan; | Steueränderungen

Zum wurde der staatliche Körperschaftsteuersatz von 34,5 % auf 30 % gesenkt. Für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschaftskapital bis 100 Mio Yen ermäßigen sich die Sätze der Staatssteuer auf 22 % (bisher 25 %) auf die ersten 8 Mio Yen des Gewinns. Die Prozentsätze des Körperschaftsteuerzuschlags auf Ebene der Gebietskörperschaften werden nicht reduziert. Der Zuschlag beträgt auf die staatliche Körperschaftsteuerschuld wie bisher mindestens 5 % und höchstens 6 % (Präfekturen) und mindestens 12,3 % und höchstens 14,7 % (Gemeinden). Effektiv sinkt diese Körperschaftsteuerbelastung jedoch ebenfalls, da Bemessungsgrundlage die jetzt niedrigere staatliche Körperschaftsteuerschuld ist. Die Unternehmenssteuer (eine Steuer auf den inländischen Betriebsertrag oder auf den B...

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