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KSR Nr. 1 vom Seite 11

ELStAM und Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012

Verschiebung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Lukas Hilbert

Als Termin für den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale, der die alte Steuerkarte ersetzen wird, war ursprünglich der Beginn des Kalenderjahres 2012 geplant. Aufgrund technischer Probleme verschiebt sich die Einführung des Verfahrens jedoch. Der Start ist nunmehr für den mit Wirkung zum vorgesehen. Der in § 52b Abs. 1 EStG normierte Übergangszeitraum, in dem im Wesentlichen die Lohnsteuerkarte 2010 für den Steuereinbehalt maßgeblich bleibt, verlängert sich daher um die kommenden Monate. Das BMF hat diesbezüglich die für das Lohnsteuerabzugsverfahren zunächst im Einzelnen geltenden Regelungen erläutert.

Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung, Sonderregelungen

Die Verwaltung schreibt die auch schon für 2011 getroffenen Regelungen fort. Demnach bleibt es grundsätzlich bei der Maßgeblichkeit der Lohnsteuerkarte 2010. Liegt eine solche nicht (mehr) vor, tritt an ihre Stelle eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung gem. § 52b Abs. 3 EStG. Die im jeweiligen Dokument eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Hinzurechnungsbetrag oder Freibetrag, Religionsmerkmal, Faktor) bleiben bis zum Start des elektronischen Verfahrens we...

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