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IWB 16/1999

Geld, Banken, Börsen, Devisen; | Inkrafttreten des Überweisungsgesetzes

Das Überweisungsgesetz (BGBl 1999 I S. 1642) ist am in Kraft getreten. Gegenstand des die EG-Richtlinie Nr. 97/5/EG v. über grenzüberschreitende Überweisungen umsetzenden Gesetzes ist insbesondere die Kundeninformation bzgl. Dauer, Entgelt und sonstiger Kosten der Überweisungen sowie die fristgerechte und ungekürzte Überweisungsausführung. Außerdem muß die erstbeauftragte Bank mit bis zu 12 500 Euro für verlorengegangene Überweisungen garantieren.

[Ku]

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