Der Anhang nach BilMoG
2. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
7. Zusammenfassung und Ausblick
Mit dem BilMoG wurden eine Vielzahl handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften im HGB und EGHGB geändert. Sie sind in ihrer Gesamtheit erstmals im Jahresabschluss für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Von den Änderungen besonders betroffen sind auch die Vorschriften für den Anhang als Teil des Jahresabschlusses. Einige bisher bestehende Vorschriften wurden aufgehoben, in Einzelfällen allerdings mit Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechten verS. 230sehen. Hauptsächlich weitete der Gesetzgeber die für den Anhang normierten Informationsanforderungen indes deutlich aus, um die Informationsfunktion des Jahresabschlusses zu stärken. In diesem Zuge wurden einige bisher bestehende Vorschriften inhaltlich neu gefasst und erweitert. Insbesondere aber wurden zahlreiche neue Vorschriften zur dauerhaften Anwendung in das HGB sowie mit Übergangsweiser Anwendung in das EGHGB eingefügt. Große GmbH müssen sich aufgrund dessen beim Anhang auf mehr als dreißig gesetzlich geänderte Vorschriften einstellen; für kleine und mittelgroße GmbH gibt es Erleichterungen. Diese und auch die übrigen Änderungen durch das BilMoG werden bei der Anhangerstellung zud...