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IWB 24/2011 S. 908

Japan | Körperschaftsteuerreformen 2012

[i]Der Körperschafsteuerregelsatz wird gesenktAm hat das japanische Parlament wichtige Steuerreformen ab 2012 beschlossen. U. a. wird der Körperschaftsteuerregelsatz von 30 % auf 25,5 % zum und für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) von 18 % auf 15 % für drei Steuerjahre vom bis zum gesenkt. Zur Finanzierung der Erdbebenschäden werden diese Körperschaftsteuersätze aber für diese drei Steuerjahre um 10 % auf 28,05 % und für KMU auf 16,5 % wieder angehoben. Daneben wird der Zeitraum für Verlustvorträge von sieben auf neun Jahre für Verluste ab dem verlängert. Dafür wird aber der Verlustumfang auf 80 %, jedoch nicht für KMU, beschränkt.

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