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IWB 13/1999

Russische Föderation; | neue Steuersätze für Einkommen natürlicher Personen

Im April 1999 sind nach einer von der Staatsduma der Russischen Föderation angenommenen Novelle zum Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen (s. Föderationsgesetz Nr. 65-F 3 v. ) folgende Änderungen der Einkommensteuer in Kraft getreten: Die Gesamtsteuersätze (Föderalsteuersatz und Steuersätze der Subjekte) verändern sich auf 12, 15, 20, 25, 35 und 45 %. Die Gesamtsteuersätze sind zweigeteilt, und zwar in Steuern, die an den zentralen Haushalt (Föderalhaushalt) überwiesen werden, und in Steuern, die an die Haushalte der Subjekte (Gebiete, autonomen Republiken usw.) abzuführen sind. Für die Abführung an den Föderalhaushalt gilt für das stpfl. Einkommen ein einheitlicher Steuersatz von 3 %. Die Steuersätze für die Subjekte der Russischen Föderation betragen bis zu einem stpfl. Ja...

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