Arbeitshilfe August 2012

Praxisgebühr - Außergewöhnliche Belastung: Mustereinspruch

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Sind Praxisgebühren den als Sonderausgaben (Anwendung der Günstigerprüfung) abziehbaren Beiträgen zu Krankenversicherungen oder - als Krankheitskosten - den außergewöhnlichen Belastungen zuzuordnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB AAAAD-98178