Arbeitshilfe - Stand: 10.03.2015

Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 und 3 EnergieStG - Bestimmung des Steuersatzes für zum Heizen verwendetes Toluol nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG - Mustereinspruch

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Verwendung von apothekenreinem Toluol als Heizstoff zur Verarbeitung von Titan.

Steht Toluol bei der Verwendung als Heizstoff nach seiner Beschaffenheit und seinem Verwendungszweck (§ 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG) einem Energieerzeugnis des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b oder § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG am nächsten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
DAAAD-98164