Körperschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für die Feststellung des EK 04
keine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO bei fehlender Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts und einer Änderung zugunsten des
Steuerpflichtigen
Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids aufgrund von Treu und Glauben
Leitsatz
1. Der Körperschaftsteuerbescheid wirkt für die Feststellung des EK 04 im Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
nach § 47 KStG 1991 nicht als Grundlagenbescheid.
2. Der Tatbestand des § 174 Abs. 4 AO ist nicht eröffnet, wenn ein Sachverhalt nach wie vor geregelt ist oder eine Änderung
zugunsten des Steuerpflichtigen begehrt wird.
3. Wurde auf die Anfechtung eines Bescheids aufgrund der Annahme von dessen Richtigkeit bzw. aufgrund von Aussagen des FA
verzichtet, kann eine Änderung des bestandskräftigen Bescheids nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben erreicht
werden.
Fundstelle(n): VAAAD-97870
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.04.2011 - 3 K 138/08
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