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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 200/03 E EFG 2011 S. 2150 Nr. 24

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, EStG § 52 Abs. 1 Satz 1

Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung - Überschreitung der Beteiligungsgrenze des StEntlG von 10% im 5-Jahreszeitraum

Leitsatz

  1. Die Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist auch dann steuerbar, wenn der Steuerpflichtige bei Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 mit weniger als 10 %, in den letzten fünf Jahren vor der Veräußerung aber mit 10 % oder mehr beteiligt war.

  2. Ob eine wesentliche Beteiligung gegeben war, bestimmt sich nach der im Veräußerungszeitpunkt geltenden Gesetzesfassung.

  3. Ein solcher Veräußerungsvorgang ist verfassungsgemäß zu besteuern, indem der bis zum eingetretene Wertzuwachs steuerfrei belassen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 985 Nr. 16
EFG 2011 S. 2150 Nr. 24
Ubg 2012 S. 636 Nr. 9
KAAAD-97865

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.08.2011 - 13 K 200/03 E

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