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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2506/09 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, BewG § 14 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 4, BewG § 15

Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung - Mitverursachung der Unterstützungsbedürftigkeit durch unentgeltliche Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Leitsatz

  1. Aufwendungen des durch eine 10 Jahre zuvor erfolgte unentgeltliche Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt begünstigten Neffen für die Unterbringung der Tante in einem Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die Unterstützungsbedürftigkeit seiner Tante durch die Annahme der Grundstücksübertragung deshalb nicht adäquat kausal mit verursacht wurde, weil sie auf den nicht voraussehbaren Rückgang der vorbehaltenen Mieterträge sowie die Entwicklung der Pflegekosten zurückzuführen ist und es sich bei dem Mietwohngrundstück um schwer verwertbares Vermögen handelt (Abgrenzung zum , BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387).

  2. Maßgebend für die Ermittlung des Jahreswerts des vorbehaltenen Nießbrauchsrechts als verwertbares Vermögen der Tante sind die tatsächlich erzielten Nettoerträge.

Fundstelle(n):
ErbStB 2012 S. 39 Nr. 2
QAAAD-97863

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.09.2011 - 11 K 2506/09 E

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