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BFH 23.09.1998 I B 53/98, IWB 10/1999

Einkommensteuer; | Anforderungen an das Bestehen eines Dienstverhältnisses bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

Anders als die unbeschränkte Steuerpflicht in § 1 Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt die beschränkte Steuerpflicht in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse nicht voraus, daß ein Dienstverhältnis zum Kassenträger besteht (Bestätigung des Senatsurt. v. - I R 65/95, BFHE 184, 98; BStBl 1998 II, 21). (BFH/NV 1999, 458). •Hinweis: Der als Auslandslehrer tätige Kl. hatte einen konkreten Dienstvertrag mit einem ausländischen Schulträger. Seine Dienstbezüge wurden indes vom Bundesverwaltungsamt gezahlt, das jedoch nur als Zahlstelle fungierte. Nach Auffassung des BFH setze die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht voraus, daß ein Dienstverhältnis zum Träger der öffentlichen Kasse besteht. Der Tatbestand der vorgenannten Rechtsnorm sei auch dann gegeben, wenn die Zahlungen aus der inländischen öffentlichen Kasse an ein...

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