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BMF 23.02.1999 IV B 3 - S 1311 - 30/99, IWB 10/1999

Allgemeines; | steuerliche Vorrechte und Befreiungen aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen

Mit Schr. v. (BStBl 1999 I S. 405 ff.) hat der BMF (IV B 3 - S 1311 - 30/99) die nach dem Stand vom aktualisierte Zusammenstellung der Fundstellen aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, aufgrund derer Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationale Organisationen oder ausländische Staaten Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gewährt werden (ausgenommen Doppelbesteuerungsabkommen), übersandt.

[Ku]

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