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BMF 06.12.2011 IV C 5 - S 2363/07/0002-03 , NWB 50/2011 S. 4203

Lohnsteuer | ELStAM-Starttermin auf den 1. 1. 2013 verschoben

Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich. Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. 11. 2012 mit Wirkung zum 1. 1. 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich. Durch diese Verzögerung besteht der Übergangszeitraum nach § 52b Abs. 1 EStG im Kalenderjahr 2012 fort. Die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung 2011) und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, ...

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