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IWB 6/1999

Rumänien; | Gesetz über die öffentlichen Finanzen der Kommunen

Das Gesetz (s. Rumänisches Amtsblatt Nr. 404/1998 und 517/1998) legt die Befugnisse der Kommunen (der Kreise, der Munizipien, Städte und Gemeinden) fest, ihr Finanzwesen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich zu regeln. Darunter fallen die kommunale Steuer- und Abgabenhoheit, die Ausgabenhoheit sowie das Recht der Kreditaufnahme. Die Einnahmen der Kommunalhaushalte werden aus kommunalen Steuern, Abgaben, Gebühren, Anteilen von den Steuereinnahmen des Staatshaushalts, Krediten für Investitionen und Krediten aus dem Staatshaushalt sowie Zuschüssen (Transferleistungen) des Staatshaushalts gebildet. Wichtige Einnahmequellen sind u. a. die Gewinnsteuer, die Einkommensteuer freiberuflich und selbständig tätiger Personen, die Gebäudesteuer und Bodensteuer. Von den Einnahmebet...

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