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BFH 18.05.2011 II R 10/10, StuB 23/2011 S. 924

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG vor ihrer Eintragung im Handelsregister kein nach § 13a ErbStG steuerbegünstigtes Betriebsvermögen

(1) Eine vermögensverwaltend tätige GmbH & Co. KG stellt auch dann erst ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister steuerbegünstigtes Betriebsvermögen i. S. von § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG in der vor 2009 gültigen Fassung dar, wenn das Lagefinanzamt später in den für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer erlassenen Bescheiden über die Feststellung der Grundbesitzwerte festgestellt hat, dass es sich bei den Grundstücken um zum Gewerbebetrieb der GmbH & Co. KG gehörende Betriebsgrundstücke handle. (2) Eine durch notariell beurkundeten Vertrag gegründete, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene und noch nicht im Rechtsverkehr aufgetretene GmbH ist ab dem Zeitpunkt eine Kapitalgesellschaft i. S. des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG in der vor 2009 gültigen Fassung, zu dem die Einlage erbracht wi...

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