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FG Köln Urteil v. - 4 K 2532/08 EFG 2012 S. 134 Nr. 2

Gesetze: EStG § 9 Abs 5, LStR R 37 Abs 3, DBA Spanien Art 15, EStG § 50d Abs 8, EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 5 Satz 5

Arbeitnehmer:

Kein Verpflegungsmehraufwand eines Tunnelbaumonteurs nach Ablauf von 3 Monaten

Leitsatz

1) Ein Tunnelbauer, der bei einem ausgedehnten Tunnelbauprojekt längere Zeit als 3 Monate vorübergehend tätig geworden ist, hat danach keinen Anspruch mehr auf Abzug von Verpflegungsmehraufwand. Die Bewegung der Tätigkeitsstätte im Tunnelbau stellt keine Wanderbaustelle im Sinne von R 37 Abs 3 Satz 4 Nr 2 LStR dar.

2) Ohne Nachweis, dass Spanien auf sein Recht zur Besteuerung von Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit verzichtet hat oder dass in Spanien auf diese Einkünfte Steuern festgesetzt und entrichtet worden sind, besteht trotz Art. 15 DBA-Spanien ein Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus gem. § 50d Abs. 8 EStG.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 3092 Nr. 50
EFG 2012 S. 134 Nr. 2
YAAAD-97146

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FG Köln, Urteil v. 21.10.2011 - 4 K 2532/08

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