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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 29/09 EFG 2012 S. 8 Nr. 1

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 65 Nr. 1, AO § 65 Nr. 2, AO § 65 Nr. 3

Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb bei Beschäftigung benachteiligter Personen

Leitsatz

1. Ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb teils Zweckbetrieb, teils nicht, wird die steuerbegünstigte Gesamtrichtung also wesentlich beeinträchtigt, so ist insgesamt kein Zweckbetrieb anzunehmen.

2. Eine Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung benachteiligter Personen, insbesondere Langzeitarbeitsloser, mit dem Ziel einer „Wiedereingewöhnung in die Arbeit” ist gerade nur durch den Einsatz der Personen in einem Arbeitsprozess wie (im Streitfall) dem des Mahlzeitendienstes denkbar.

3. Der ganz überwiegende Einsatz benachteiligter Personen im Mahlzeitendienst und deren Betreuung ist ein sachlicher Grund für eine steuerrechtliche Begünstigung gegenüber den Wettbewerbern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 553 Nr. 9
EFG 2012 S. 8 Nr. 1
Ubg 2012 S. 410 Nr. 6
EAAAD-97144

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Thüringer FG, Urteil v. 29.09.2011 - 2 K 29/09

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