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IWB 2/1999

Lettland; | Abschaffung der Arbeitserlaubnis

Die lettische Regierung hat die Arbeitserlaubnis (Work Permit) für ausländische Arbeitnehmer abgeschafft, die im Auftrage eines ausländischen Arbeitgebers (Investor) gegen Entgelt in Lettland tätig sind. Die darüber hinausgehenden Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt bleiben jedoch unberührt. Das sind in erster Linie die entsprechenden Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen. Mit einem Multiple-Entry-Visum kann ein Ausländer unbeschränkt einreisen, jedoch darf die Aufenthaltsdauer in einem Kalenderjahr 90 Tage nicht überschreiten. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt regelmäßig für ein Jahr und kann um 4 Jahre verlängert werden. Die deutsch-lettischen Verhandlungen über die Beseitigung der Visapflicht sind im übrigen noch nicht abgeschlossen.

[KPB]

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