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NWB Nr. 49 vom Seite 4089

Minijob-Verdienstgrenze soll auf 450 € steigen

[i]Erhöhung um 50 € und Absicherung in der RentenversicherungDie Koalition beabsichtigt, die Verdienstgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € und die für sog. Midijobber – die zwar nicht pauschale, aber reduzierte Sozialbeiträge zahlen – von 800 € auf 850 € anzuheben. Dies geht aus Verlautbarungen vom hervor. Der Zeitpunkt, ab dem die Änderungen gelten sollen, ist noch offen. Die Änderung soll zu einem Inflationsausgleich für den Zeitraum seit 2003 beitragen – die Zahl dieser Beschäftigungsverhältnisse (aktuell ca. 7,5 Mio.) aber nicht erhöhen. Mit der Erhöhung sind auch Änderungen der Rentenversicherung geplant. In Zukunft sollen Minijobber voll in der Rentenversicherung abgesichert sein und so auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben sowie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.

[i]Nebenkosten des Arbeitgebers für geringfügige Beschäftigte steigenDafür soll der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % um 4,6 Prozentpunkte steigen. Bei einem freiwilligen Verzicht soll es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers von 30 % (davon 15 % in die Rentenversicherung) zzgl. Umlagen und Beitrag zur Unfallversicherung bleiben. Auch der Umlagesatz U1 steigt allerdings – und dies ab Anfang 2012 – von 0,6 % auf 0,7 %.

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