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NWB Nr. 49 vom Seite 4089

Mietrechtsreformgesetz für 2012 angekündigt

[i] Presseinformation v. 17. 11. 2011 und Entwurfstext unter www.bmj.de Erleichterung energetischer ModernisierungenDas Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz) veröffentlicht.

[i]Erleichterung energetischer ModernisierungenEin wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Verteilung der Lasten energetischer Modernisierungen auf Vermieter und Mieter. Solche Modernisierungen sollen erleichtert werden, der Mieterschutz gleichzeitig weitgehend gewahrt bleiben. Das Recht der Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird in den §§ 555a bis 555f BGB-RefE neu geregelt. Die Vorschriften werden zugleich mit dem Mieterhöhungsrecht nach Modernisierungen abgestimmt (§§ 559 bis 559b BGB-RefE). Es soll bei dem Grundsatz bleiben, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen wie bisher nach § 559 BGB mit jährlich 11 % auf die Miete umgelegt werden können. Dieser Grenzwert soll auch für energetische Modernisierungen gelten. Rein klimaschützende Maßnahmen oder etwa die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in das öffentliche Stromnetz einspeist, muss der Mieter zwar dulden; sie berechtigen aber nicht zur ...

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