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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 60/08

Gesetze: UStG § 25

Erbringen von Reiseleistungen durch Vermietung von Ferienwohnungen im eigenen Namen und auf fremde Rechnung

Leitsatz

  1. Der umsatzsteuerliche Begriff der Reiseleistung ist weiter gefasst als der in § 651a Abs. 1 BGB.

  2. Eine Reiseleistung i. S. des § 25 UStG liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nur eine Leistung erbringt, wie die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung.

  3. § 25 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger in eigenem Namen auftritt und der Unternehmer sog. Reisevorleistungen Dritter in Anspruch genommen hat.

  4. § 25 UStG verlangt nur, dass der Unternehmer im eigenen Namen auftritt; Handeln auf eigene Rechnung ist nicht erforderlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BAAAD-96403

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.06.2010 - 5 K 60/08

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