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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 207/11 EFG 2012 S. 138 Nr. 2

Gesetze: AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1, EStG § 32 Abs. 6

Keine Herabsetzung der Einkommensteuer wegen nachträglicher Festsetzung von Kindergeld

Leitsatz

  1. Die nachträgliche Festsetzung von Kindergeld begründet keinen Anspruch auf Herabsetzung der festgesetzten ESt.

  2. Im Verhältnis zwischen Kindergeldbescheid und ESt-Festsetzung fehlt es am Verhältnis Grundlagenbescheid-Folgebescheid.

  3. Die nachträgliche Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld ist kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 138 Nr. 2
AAAAD-96396

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.09.2011 - 4 K 207/11

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