Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gutschriften und Zahlungen an den Anleger im Fall des Anlagebetrugs ernstlich zweifelhaft
unbillige Härte bei drohende Insolvenz durch Vollzug des Einkommensteuerbescheids
Sicherheitsleistung
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Gutschriften und Zahlungen an den Anleger in einem Fall von Anlagebetrug als Kapitalrückzahlung
oder aber als Zufluss einkommensteuerbarer Erträge anzusehen sind.
2. Ernstlich zweifelhaft ist auch, ob eine gegen den Anlagebetrüger gerichtete Forderung des Anlegers mit ihrem Nennwert oder
mit einem darunter liegenden Wert (einschließlich eines Werts von Null) zu bewerten ist.
3. Sind bei summarischer Prüfung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids nicht auszuschließen, stellt
eine bei sofortigem Vollzug des Steuerbescheids drohende Insolvenz des Antragstellers eine unbillige Härte dar, die durch
das Interesse der Allgemeinheit an der alsbaldigen Steuerzahlung nicht aufgewogen wird und die Aussetzung der Vollziehung
eröffnet.
4. Hat der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung beantragt und hat das Gericht gleichwohl
Sicherheitsleistung angeordnet, führt dies nicht zu einem Teilunterliegen i. S. d. Kostenentscheidung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2147 Nr. 24 KÖSDI 2012 S. 17730 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2011 S. 3830 CAAAD-96391
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Beschluss v. 12.10.2011 - 1 V 1266/11
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