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FG München Beschluss v. - 14 V 2155/11

Gesetze: KernbrStG § 2 Nr. 1 Buchst. b KernbrStG § 1 Abs. 1 KernbrStG § 5 Abs. 1 S. 1 KernbrStG § 2 Nr. 6 FGO§ 69 Abs. 2 S. 2 FGO§ 69 Abs. 3 S. 1 GGArt. 105 Abs. 1 GGArt. 105 Abs. 2 GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 2

Ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer

Leitsatz

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob es sich bei der Kernbrennstoffsteuer tatsächlich um eine Verbrauchsteuer handelt, ob deshalb der Bund über die zum Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt hat und ob das Kernstoffbrennsteuergesetz damit formell verfassungsgemäß zustande gekommen ist (Anschluss an ).

2. Der Aufhebung der Vollziehung der streitigen Kernbrennstoffsteuer ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt ausgeschlossen, dass dadurch letztlich die Anwendung des Kernbrennstoffsteuergesetzes vorübergehend unterbunden wird.

3. Eine Verbrauchsteuer zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass die Steuer ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt sein muss; ob dies bei der Kernbrennstoffsteuer erfüllt ist, ist ernstlich zweifelhaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 48 Nr. 1
VAAAD-96389

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 04.10.2011 - 14 V 2155/11

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