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FG München  v. - 1 K 2410/08 EFG 2012 S. 71 Nr. 1

Gesetze: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 HS. 2 InsO § 35 Abs. 2EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1InsO § 295 Abs. 2InsO § 80

Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit bei vor Einführung des § 35 Abs. 2 InsO für eine gesamte Arztpraxis ausgesprochener sog. unechter Freigabe

Leitsatz

1. Hat der Insolvenzverwalter in einem vor dem eröffneten Insolvenzverfahren der Fortführung der Arztpraxis des Insolvenzschuldners zugestimmt und den nichtpfändbaren Neuerwerb aus dieser Tätigkeit ebenso freigegeben wie ein Bankkonto des Insolvenzschuldners sowie dessen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung offen stehende Honoraransprüche, ist die Einkommensteuer, die auf Honoraransprüche des Insolvenzschuldners entfällt, als Masseverbindlichkeit anzusehen.

2. Die entsprechende Einkommensteuer ist in diesem Fall zumindest als eine gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 HS 2 InsO in anderer Weise durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit zu werten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 71 Nr. 1
HAAAD-96385

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG München v. 27.07.2011 - 1 K 2410/08

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