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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 37/10 EFG 2012 S. 178 Nr. 2

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 7 Buchst. a

Biogasanlage zur Stromerzeugung kein landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 3 Nr. 7 lit. a KraftStG

Leitsatz

  1. § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG setzt voraus, dass die Fahrzeuge ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden. Entscheidend ist die tatsächliche und ausschließliche Verwendung „in” einem LuF-Betrieb.

  2. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i. S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG ist jede Wirtschaftseinheit, in der die drei Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel und menschliche Arbeit zusammengefasst sind und aufeinander abgestimmt planmäßig eingesetzt werden, um Güter zu erzeugen und zu verwerten oder entsprechende LuF-Dienstleistungen bereit zu stellen.

  3. Eine Biogasanlage zur Stromerzeugung ist kein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG, weil die gewerbliche Betätigung der Energieerzeugung im Vordergrund steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2902 Nr. 47
EFG 2012 S. 178 Nr. 2
UVR 2012 S. 44 Nr. 2
MAAAD-96379

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.10.2011 - 14 K 37/10

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