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KSR Nr. 12 vom Seite 8

Leistungen zur Krankenhaushygiene umsatzsteuerfrei

Abgrenzung der Befreiungstatbestände des § 4 Nr. 14 und Nr. 16 UStG

Thomas Hartl

Der BFH hat entschieden, dass infektionshygienische Leistungen, die ein Arzt für Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehenden Verpflichtungen erbringen, als Heilbehandlungsleistungen steuerfrei sind, wenn sie Teil eines auf Patientenheilung ausgerichteten Gesamtverfahrens zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus sind. Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG 2005 kommt es nicht darauf an, dass der Arzt als Behandelnder im Rahmen eines einzelnen und durch eine Vertrauensstellung geprägten Arzt-Patientenverhältnisses tätig ist.

Sachverhalt

Der Kläger, ein Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemie mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Krankenhaushygiene und Praxishygiene, erbrachte gegenüber einer Laborarztpraxis, Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen Beratungsleistungen zu Fragen der Hygiene. Das Leistungsspektrum umfasste u. a. die Überprüfung der Aufbereitungsqualität von medizinischen Produkten und Gebrauchsgegenständen, die Flächenhygiene, die Händehygiene, die Untersuchung von Wasserversorgungsanlagen und Geräten mit wasserführenden Systemen, die Ü...

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