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BBK Nr. 2 vom Seite 89 Fach 30 Seite 1123

Kfz-Lieferung unter Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

von Dipl.-Finanzwirt Christoph Kleine-Rosenstein, Fröndenberg

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals für die ertragsteuerliche Behandlung von Tauschvorgängen gesetzliche Normen erlassen worden (vgl. BBK F. 15 S. 1129). Des Weiteren ist der Vorsteuerabzug für die nach dem angeschafften Fahrzeuge auf 50 % beschränkt worden, soweit sie für unternehmensfremde Zwecke (i. d. R. private Zwecke) verwendet werden. Ferner hat der BFH in seinem Urteil v. (BStBl II S. 695) klargestellt, dass der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG voraussetzt, dass die in Rechnung gestellte Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird. Wie sich diese Aussagen auf alltäglich vorkommende Tauschvorgänge auswirken, soll die vorliegende Fallstudie aufzeigen.

I. Sachverhalt und Aufgabe

Der Einzelhändler E verhandelt am mit dem Kfz-Händler K über den Erwerb eines Neufahrzeugs unter der Bedingung, dass K das bisherige Fahrzeug des E in Zahlung nimmt. Nachdem sich beide handelseinig geworden sind, wird am selben Tag das auf Lager stehende Neufahrzeug ausgeliefert und der Altwagen zurückgenommen. Folgende Rechnung dokumentiert diese Geschäftsvorfälle:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kauf eines neuen Pkw am für
 
88 000 DM
 
+ 16 % USt
14 080 DM
 
 
102 080 DM
abzüglich
 
 
Inzahlungnahme eines ...

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