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Höherer pauschaler Kilometersatz bei Auswärtstätigkeiten
Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig (Az. 2 BvR 1008/11). Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren beziehen, ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Bei Fällen, in denen keine Aufwendungen für Dienstreisen geltend gemacht werden, sondern die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte, ist die Verfassungsbeschwerde dagegen nicht vorgreiflich. Eine künftige Entscheidung des BVerfG hat keine Auswirkungen auf den Einzelfall, so dass insoweit ein Ruhen des Verfahrens nicht in Betracht kommt.