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BMF 14.11.2011 IV D 2 - S 7100/07/10028: 003, KSR 12/2011 S. 12
Haftungsvergütung einer Personengesellschaft
Der BFH hat entschieden, dass die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung erhält, als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig ist (). Das BMF hat sich vor dem Hintergrund dieses BFH-Urteils zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an einen persönlich haftenden Gesellschafter geäußert.