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Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft
Das FG Münster hat – wie schon das (E) – ernstliche Zweifel an der durch das JStG 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen geäußert, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (Erstattungszinsen). Dagegen haben das ) und der 5. Senat des ) die Auffassung vertreten, die durch das JStG 2010 angeordnete Besteuerung von Erstattungszinsen sei verfassungsgemäß. Gegen die o. g. Entscheidung des FG Münster wurde Revision eingelegt (Az. VIII R 1/11).