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Geringfügigkeitsgrenze bei der Abfärberegelung
Ein nur geringfügiger Anteil der – aufgrund einer Betriebsaufspaltung – gewerblichen Mieteinnahmen am Gesamtumsatz einer ansonsten vermögensverwaltenden Personengesellschaft führt nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein noch nicht zu einem Wegfall der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Nur bei einem „äußerst geringen Anteil” der gewerblichen Einnahmen am Gesamtumsatz unterbleibt trotz der Regelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Infizierung der übrigen (hier: vermögensverwaltenden) Tätigkeit durch die gewerbliche Tätigkeit. Bei einem (originär) gewerblichen Umsatz am Gesamtumsatz von mehr als 5 % (im Streitfall 6,31 %) liegt ein „äußerst geringer Anteil” i. S. der BFH-Rechtsprechung nicht mehr vor. Der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG stellt im Rahmen des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG keine absolute G...