Arbeitshilfe - Stand: 20.03.2015

Zimmervermietung an Prostituierte - Mustereinspruch

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Vermietung an Prostituierte:

Handelt es sich bei der Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes um steuerfreie Vermietungsleistungen? Führen erbrachte Nebenleistungen wie Reinigung der Räumlichkeiten, Offenhalten des Hauses sowie ein teilweise vorhandenes Verpflegungsangebot dazu, dass die erbrachten Leistungen insgesamt keine umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen sind? Inwieweit ist die Frage des festen Wohnsitzes der Prostituierten sowie die Absicht des Vermieters eine längerfristige Vermietung durchzuführen, bedeutsam für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
LAAAD-96268