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Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage
, XI R 21/10 und XI R 29/09
Energiesparen tut Not und hat auch eine umsatzsteuerliche Komponente, wenn dezentralisiert Sonnenenergie gespeichert und alsdann einem Energieversorger zur Vermarktung überlassen wird. Wird hierdurch der Betreiber der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zum Unternehmer und kann er die im Zusammenhang mit der Installation der PV-Anlage anfallenden Aufwendungen zum Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG) nutzen? Das war die Frage, die der BFH in drei Entscheidungen dem Grunde nach bejaht hat.
I. Leitsätze
Aufwendungen für die Neueindeckung des Daches einer Scheune, auf dem eine unternehmerisch genutzte Photovoltaikanlage installiert wird, berechtigen zum Vorsteuerabzug im Umfang des unternehmerischen Nutzungsanteils an der gesamten Scheune. Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch genutzten inneren Teil der Scheune einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenübergestellt wird.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carpor...