SteuerStud Nr. 12 vom Seite 673

Editorial

Sabine Himmelberg | Redakteurin | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ob Aufwendungen reines Privatvergnügen sind oder die gewünschte steuermindernde Wirkung entfalten, ist ein Problemkreis, der sich über viele Steuerarten erstrecken kann:

Nachdem der BFH entschieden hatte, dass nach dem Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, stellte sich schon bald die Frage, ob diese geänderte Rechtsprechung auch auf die Einkünfte nach § 21 EStG übertragbar ist. Diese Diskussion nimmt Prof. Dr. Heike Jochum zum Anlass, sich intensiv mit dem Werbungskostenbegriff auseinanderzusetzen und zu analysieren, ob nachträgliche Schuldzinsen bei privaten Veräußerungsgeschäften anerkannt werden können.

Die engen Grenzen der nach §§ 33 und 33a Abs. 1 und 2 EStG abziehbaren Aufwendungen bei Härtefällen im Privatbereich zeichnet Gerhard Gunsenheimer unter Berücksichtigung des jüngst verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetzes 2011 nach.

Dass es für steuerrechtliche Änderungen nicht immer eines Gesetzes bedarf, belegt der neue H 18 ErbStH, dessen Auswirkungen zu den Aspekten gehören, mit denen sich Dr. Katrin Dorn in ihrer Betrachtung der verdeckten Gewinnausschüttung zu Gunsten eines Nichtgesellschafters befasst. Ein zentrales Thema des Beitrags ist die Abgrenzung der betrieblichen von der privaten Sphäre – hier: des Gesellschafters.

Einem anderen Bereich, in dem die Schnittstelle zwischen privatem und unternehmerischem Engagement eine Rolle spielt und eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung hervorgerufen hat, widmet sich diesmal Prof. Dr. Peter Bilsdorfer: Er bespricht die drei aktuellen Grundsatzurteile des BFH zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage, denen zufolge ein (privater) Betreiber einer PV-Anlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer ist.

Schließlich greift unsere Fallstudie ebenfalls eine hochaktuelle Gestaltungsvariante auf: die Errichtung privatnütziger (Familien-)Stiftungen, die familiär, ideell oder wirtschaftlich motiviert sein kann. Prof. Dr. Cornelia Kraft und Prof. Dr. Gerhard Kraft veranschaulichen die steuerlichen Konsequenzen der Errichtung einer privatnützigen Stiftung auf Ebene des Stifters, der Stiftung und der Destinatäre.

Das Redaktionsteam wünscht allen Leserinnen und Lesern schöne vorweihnachtliche Wochen!

Ihre

Himmelberg

Fundstelle(n):
SteuerStud 12/2011 Seite 673
NWB FAAAD-96163