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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 22 | Pensionsrückstellung: Überversorgung bei Reduzierung der Aktivbezüge

Nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg liegt keine schädliche Überversorgung vor, wenn infolge wirtschaftlicher, betrieblicher Schwierigkeiten einer GmbH die Aktivbezüge des bei ihr als Arbeitnehmer beschäftigten Gesellschafters abgesenkt werden, die ursprünglich angemessene Pensionszusage aber nicht angepasst und daher die 75-%-Grenze überschritten wird. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Muss eine Pensionszusage angepasst werden, wenn eine GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Aktivbezüge der als Arbeitnehmer beschäftigten Gesellschafter abgesenkt werden? Hierzu ist ein interessantes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig.

Eine steuerwirksame Pensionszusage darf künftige, noch ungewisse Gehaltssteigerungen nicht vorwegnehmen. Eine Überversorgung führt daher zu einer Kürzung der Rückstellung. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist typisierend eine Überversorgung anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit dem Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag vereinbarten Aktivbezüge des Zusageempfängers übersteigt. Von der Prüfung einer möglichen Überversorg...

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