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BFH 05.10.2011 II R 9/11, NWB 47/2011 S. 3918

Erbschaftsteuer | Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i. d. F. des ErbStRG und des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes

Mit wird das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Im Streitfall geht es um die Fragen, (1) ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III verfassungsgemäß ist und, (2) ob § 19 Abs. 1 i. V. mit §§ 13a und 13b ErbStG deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen.

Anmerkung:

Eigentlich beanstandet der Kläger in diesem „Allerweltsfall” nur, dass er als Erbe seines Onkels im Jahr 2009 gem. § 19 ErbStG in der Steuerklasse II mit 30 % Erbschaftsteuer ebenso viel zahlen...

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