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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 AY 3998/11 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Auch bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm (hier: möglicher Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums) ist es den Gerichten nicht gestattet, dem Antragsteller im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unmittelbar gestützt auf Verfassungsrecht höhere Leistungen zuzusprechen.

Fundstelle(n):
VAAAD-95634

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.10.2011 - L 7 AY 3998/11 ER-B

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