Insolvenzordnung: Erledigung eines Klageverfahrens nach Insolvenzverfahren
Leitsatz
1. Ein Klageverfahren erledigt sich durch Anmeldung und Feststellung der streitigen Forderung zur Insolvenztabelle, wenn niemand
der Eintragung widerspricht; diese wirkt ihrem Betrag und Rang nach wie ein rechtskräftiges Urteil.
2. Außerdem entfällt das Rechtsschutzbedürfnis nach erteilter Restschuldbefreiung; durch diese entfällt die Nachhaftung mit
Wirkung gegenüber allen Insolvenzgläubigern.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2180 Nr. 24 ZIP 2012 S. 795 Nr. 16 NAAAD-95453
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