Finanzgerichtsordnung/Insolvenzordnung/Zivilprozessordnung - Prozesskostenhilfe: Vorverfahrenskosten für den vor Insolvenz
beigeordneten Prozessbevollmächtigten?
Leitsatz
1. Bei Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Klägers erlischt auch die Vollmacht des ihm im Wege der Prozesskostenhilfe
beigeordneten Prozessbevollmächtigten.
2. Ohne Obsiegen und ohne Erstattungsanspruch aus einer Kostenlastentscheidung im Klageverfahren kann die Zuziehung eines
Bevollmächtigten für das Vorverfahren nicht allein für Zwecke der Prozesskostenhilfe-Vergütung für notwendig erklärt werden.
Fundstelle(n): YAAAD-95445
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 25.08.2011 - 3 K 132/11
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.