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FG Münster Urteil v. - 1 K 2809/08 E EFG 2012 S. 700 Nr. 8

Gesetze: EStG § 33 Abs 1, EStG § 12 Nr 1

Außergewöhnliche Belastungen, Vertrauensschutz:

Aufwendungen für Kurmaßnahmen als agB - Abgrenzung Kurreise zur Erholungsreise

Leitsatz

1) Die Berücksichtigung von Kuraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen erfordert den Nachweis der Notwendigkeit der getätigten Aufwendungen.

2) Aufwendungen für Kurmaßnahmen sind trotz ärztlicher Bescheinigung nicht notwendig und damit keine Krankheitskosten i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG, wenn es an einer laufenden ärztliche Kontrolle am Kurort durch einen Kurplan fehlt und zudem Leistungen in Anspruch genommen werden, die auch von anderen Gästen ohne Kuraufenthalt genutzt werden.

3) Der Umstand, dass derartige Aufwendungen in Vorjahren als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden, begründet keinen Vertrauenstatbestand, da jede Kurmaßnahme für sich auf die Notwendigkeit nach § 33 Abs. 1 EStG zu beurteilen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 700 Nr. 8
XAAAD-95399

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FG Münster, Urteil v. 06.09.2011 - 1 K 2809/08 E

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