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BVerwG 18.12.2001 9 BN 5.01

Verwaltungsrecht; | nachträgliche Friedhofsunterhaltungsgebühren

Die nachträgliche Auferlegung einer Friedhofsunterhaltungsgebühr zu Lasten der Inhaber von Grabnutzungsrechten an Grabstellen, deren vertraglich vereinbarte Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, verletzt nicht die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG. Die Anknüpfung der Gebühr an bestehende Grabstellenverträge verstößt auch nicht ohne weiteres gegen das aus dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip fließende Rückwirkungsverbot. Dies gilt zumindest dann, wenn die bestehenden Grabstellenverträge nur die Grabnutzung selbst regeln, nicht aber auch den für die Pflege des Friedhofs insgesamt anfallenden Aufwand, und die Nutzungsberechtigten sich bei Abschluss der Grabstellenverträge einer - änderbaren - Nutzungsordnung unterworfen haben (, DÖV 2002, 392).

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