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Keine Angst vor dem Finanzgericht!
Hinweise für den Berater im Umgang mit dem Finanzgericht
[i]infoCenter „Klage” NWB GAAAB-04830 „Aussetzung der Vollziehung” NWB DAAAA-88427 „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand” NWB XAAAA-41730Viele Steuerberater fragen sich nach dem Erhalt eines Einspruchsbescheids, ob sie gegen die Entscheidung klagen sollen. Ein großer Anteil entscheidet sich gegen diesen Weg. Die Gründe sind vielfältig, aber allzu oft liegt es daran, dass sich der Berater mit dem finanzgerichtlichen Verfahren nicht auskennt. Dies führt in der Tat auch dazu, dass viele Klagen vor dem Finanzgericht unzulässig sind. Im Folgenden werden einerseits wesentliche Grundlagen des Verfahrensrechts beim Finanzgericht dargestellt und andererseits praktische Hinweise im Umgang mit den Repräsentanten des Finanzgerichts gegeben. Dabei gilt auch hier: Der Ton macht die Musik. Wer in sachlicher und verbindlicher Form im Klageverfahren vorträgt, erhöht die Akzeptanz seiner Argumente und trägt dazu bei, dass das Klima zur Finanzverwaltung sich nicht verschlechtert. Als Massenverwaltung mit eigener Rechtsbehelfsstelle gehört das Führen von Klageverfahren zum Alltagsgeschäft eines Finanzamts. Die folgenden Ausführungen sollen die Beraterschaft ermutigen, den Weg zum Finanzgericht nicht zu scheuen.S. 3877
I. Klageerhebung
1. Allgemeines
Im Wesentlichen sind in der Praxis zwei Verfahrensarten zu [i]Klage- und Aussetzungsverfahrenunters...